Arbeitsbereich für Soziales des AStA
Der Arbeitsbereich für Soziales unterstützt alle Studierende, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Er kann zinslose Darlehen, Sach- und Barbeihilfen sowie Freitische vergeben. Des Weiteren bietet er für alle Studierende der JGU eine kostenfreie Rechts- und Mietrechtsberatung an.
Allgemeiner Studierenden Ausschuss
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
– Arbeitsbereich für Soziales –
Staudingerweg 21
55128 Mainz
Fax: 06131-37-1857
Tel. Soziales: 06131-39-24822
Tel. Sekretariat: 06131-39-24801
E-Mail: soziales@asta.uni-mainz.de
Internet: www.asta.uni-mainz.de
facebook: https://www.facebook.com/SozialreferatUniMainz/
Stabsstelle für Technologietransfer und Wissensmanagement
Ihr habt eine medizinische Idee während eures Studiums oder der Promotion, die zur Erfindung eines neuen medizinisches Produktes führen könnte? Und wollt wissen wie die nächsten Schritte aussehen können? Dann wendet euch mit all euren Fragen an die Stabsstelle Technologietransfer und Wissensmanagement.
Da es in Patentangelegenheiten viel zu beachten gibt, bekommt ihr Rat hier in allen Belangen rund um Erfindungen und Patente. Die Stabsstelle Technologietransfer übernimmt alle administrativen Tätigkeiten und unterstützt euch dabei eure Idee in die Tat umzusetzen (Produktentwicklung). Von der Beratung zu einer möglichen Patentanmeldung bis hin zur Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartner und Finanzierung seid ihr hier an der richtigen Adresse.
Oder ihr habe sogar schon eine Erfindung und möchtet diese auf den Markt bringen?
Neben den bekannten Möglichkeiten – Verkauf, Lizenzen etc. an Unternehmen – bieten wir euch die Möglichkeit unterstützend bei der Gründung eines Startups zu agieren. In allen Fragen um die Gründung eines Startups, den Schutz eurer Idee, Erfindung oder Marke sowie die mögliche Finanzierung eures Vorhabens unterstützt die Stabsstelle Technologietransfer.
Wichtiger Hinweis: Bevor ihr eure Ideen publiziert, sprecht bitte zuerst mit der Stabsstelle Technologietransfer, denn durch eine vorzeitige Veröffentlichung verfällt das Schutzrecht!
Alle weiteren Infos findet ihr auf der Website der Stabsstelle Technologietransfer